Anlaufstellen

Wir wollen, dass respektloses Verhalten frühzeitig angesprochen wird, um es rasch und effektiv zu beenden. Dafür haben wir verschiedene, auch niederschwellige Anlaufstellen geschaffen. Die Grafik am Ende des Artikels und der Begleittext zeigen auf, welche Anlaufstellen es gibt und was passiert, je nachdem wohin du dich wendest.

Deine Führungskraft hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht und ist erste Anlaufstelle bei respektlosem Verhalten oder Konflikten. Sie hört dich an und berät und unterstützt dich bei der Lösungsfindung. Sofern in diesem Rahmen keine Lösung gefunden werden kann, kann mit deinem Einverständnis das «Formelle Vorgehen» angestossen werden. Deine Führungskraft ist berechtigt, eigenverantwortlich zu agieren, sofern sie die Situation als schwerwiegend einschätzt.

  • Findest du gemeinsam mit deiner Führungskraft eine zufriedenstellende Lösung, endet die Beratungssituation hier. Findest du keine zufriedenstellende Lösung, kannst du dich an das Human Resources oder eine*n Confidential Advisor wenden.

Die Mitarbeitenden im Bereich Human Resources stehen dir als Ansprechpartner*innen beratend zur Seite. Hier kann dir jemand Hilfestellung in Konfliktsituationen geben. Sofern in diesem Rahmen keine Lösung gefunden werden kann, kann mit deinem Einverständnis das «Formelle Vorgehen» angestossen werden. Human Resources ist berechtigt, eigenverantwortlich zu agieren, sofern die Situation als schwerwiegend eingeschätzt wird.

  • Findest du mit Unterstützung des Human Resources eine zufriedenstellende Lösung, endet die Beratungssituation hier.

Wünschst du eine Beratung durch eine neutrale Ansprechperson, dann steht dir im Rahmen des «Vertraulichen Vorgehens» eine Auswahl an internen und externen Confidential Advisors zur Verfügung. Diese Kontaktpersonen beraten dich in allen Fragestellungen zum Thema Konflikt und respektlosem Verhalten. In diesem Rahmen wird dir die Vertraulichkeit zugesichert. Ein*e Confidential Advisor unternimmt nur Schritte, sofern du dein Einverständnis gibst; ausser es liegt Selbst- oder Fremdgefährdung vor.

  • Du entscheidest eigenständig über den Zeitpunkt, um die Beratungssituation zu beenden.

Im «Formellen Vorgehen» hast du die Möglichkeit als betroffene oder beschuldigte Person Beschwerde einzureichen, die sanktionierende Schritte zur Folge haben können. Bei diesem Vorgehen werden Human Resources, deine Führungskraft sowie die nächsthöhere Führungskraft einbezogen. In diesem Prozess ist Vertraulichkeit nur noch beschränkt möglich. Die Beschwerde wird durch Human Resources bearbeitet. Human Resources ist dabei verpflichtet, alle Konfliktparteien anzuhören, um damit seiner Fürsorgepflicht zu entsprechen.

  • Dieses Vorgehen endet entweder, nachdem die Situation einvernehmlich mit allen beteiligten Personen geklärt werden konnte oder nachdem die eingeleiteten Massnahmen durchgesetzt wurden.