Das PSI ist ein öffentlich-rechtliches Forschungsinstitut des Bundes. Diese Seite bietet eine kompakte Orientierung zu den wichtigsten rechtlichen und Compliance-bezogenen Aspekten im Kontext einer Zusammenarbeit zwischen dem PSI und Industriepartnern.
Im Folgenden werden häufige Fragen beantwortet und somit eine effiziente und transparente Abwicklung gemeinsamer Projekte ermöglicht.
Was ist der Rechtsstatus des PSI?
Das Paul Scherrer Institut (PSI) ist eine Forschungsanstalt des Bundes und Teil des ETH-Bereichs. Das PSI ist eine autonome öffentlich-rechtliche Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit, errichtet durch die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Rechtsstatus, Struktur und Auftrag des PSI sind im Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) vom 4. Oktober 1991 geregelt. Gemäss Artikel 1 des ETH-Gesetzes ist das PSI als eine der Forschungsanstalten des Bundes aufgeführt und untersteht der Aufsicht des Bundes. Artikel 2 definiert den öffentlichen Auftrag in Forschung, Lehre, wissenschaftlichen Dienstleistungen und Wissens- und Technologietransfer.
Als öffentlich-rechtliche Institution gilt:
Das PSI ist kein kommerzielles Unternehmen
Das PSI ist nicht im Handelsregister eingetragen
Das PSI gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Das PSI untersteht der Aufsicht des Bundes über den ETH-Rat und den Bundesrat
Das PSI verfügt über eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) CHE-116.133.392, die es als juristische Person des öffentlichen Rechts eindeutig identifiziert.
Warum ist das PSI nicht im Handelsregister eingetragen?
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen wurde das PSI direkt durch Bundesgesetz errichtet und untersteht nicht dem privaten Recht. Öffentlich-rechtliche Institutionen des ETH-Bereichs haben daher keinen Eintrag im Handelsregister, da ihre rechtliche Existenz und Befugnisse unmittelbar aus dem Bundesrecht hervorgehen und nicht aus einer handelsrechtlichen Gründung.
Lieferantenregistrierungen und Compliance-Formulare
Als Forschungsinstitut des Bundes unterliegt das PSI den Vorgaben der Schweizer Bundesverwaltung in Bezug auf Compliance, Ethik, Rechenschaftspflicht und Governance. Diese gesetzlichen Verpflichtungen gehen über Anforderungen aus dem privatwirtschaftlichen Umfeld hinaus.
Daher gilt:
- Das PSI füllt keine Lieferantenformulare aus, die für kommerzielle Anbieter konzipiert sind
- Das PSI gibt keine Konformitätserklärungen zu unternehmensspezifischen Richtlinien Dritter ab
- Das PSI unterzeichnet keine Codes of Conduct von Lieferanten
Falls aus administrativen Gründen eine Registrierung erforderlich ist, stellt das PSI lediglich grundlegende institutionelle Informationen zur Verfügung und verweist zur Klärung auf diese Informationsseite.
Typische Fragen von Partnern – und wie das PSI darauf antwortet
Industriepartner verwenden häufig standardisierte Fragebögen zur Lieferantenregistrierung, zum Onboarding oder zur Due Diligence. Diese sind in der Regel auf kommerzielle Unternehmen ausgelegt und setzen Strukturen voraus, die auf das PSI nicht zutreffen.
Die häufigsten Themen werden im Folgenden erläutert.
1. Rechtsstatus, Registrierung und Eigentumsverhältnisse
Typische Anfragen:
- Handelsregisterauszug
- Rechtsform (AG, GmbH, Ltd.)
- Aktionäre oder wirtschaftlich Berechtigte
- Konzernstruktur
Position des PSI:
Das PSI ist kein kommerzielles Unternehmen, sondern eine autonome öffentlich-rechtliche Institution der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gegründet auf Basis des ETH-Gesetzes.
Daher gilt:
- Das PSI verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit nach öffentlichem Recht
- Es besteht kein Handelsregistereintrag
- Es gibt keine Aktionäre
Eigentümer des PSI ist die Schweizerische Eidgenossenschaft
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/210_210_210/de
2. Compliance, Ethik und Verhaltenskodizes (inkl. ESG)
Typische Anfragen:
- Zustimmung zu Supplier Codes of Conduct
- Erklärungen zu Korruptionsbekämpfung, Menschenrechten oder ESG
- Bestätigung der Einhaltung unternehmensspezifischer Richtlinien
Position des PSI:
Das PSI kann keine Verhaltenskodizes oder Compliance-Richtlinien Dritter unterzeichnen oder übernehmen.
Als Bundesinstitution sind das PSI und seine Mitarbeitenden bereits gebunden an:
- Schweizer Bundesrecht
- Vorgaben zu Integrität und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor
- Governance- und Aufsichtsmechanismen des ETH-Bereichs
Diese gesetzlichen Verpflichtungen ersetzen bzw. stehen über Compliance-Richtlinien von Unternehmen. Das PSI gibt daher keine zusätzlichen Erklärungen zu spezifischen Unternehmensrichtlinien ab.
Der ETH-Bereich verfügt zudem über einen Whistleblowing-Prozess, der auch für das PSI gilt. Meldungen zu möglichen Verstössen können an die unabhängige Ombudsstelle des ETH-Rats gerichtet werden.
Die unabhängige Meldestelle des ETH-Rats nimmt Meldungen über rechtlich oder ethisch unkorrektes Verhalten entgegen.
https://ethrat.ch/de/eth-rat/meldestelle/
3. Öffentliches Beschaffungswesen, Integrität und Korruptionsprävention
Typische Anfragen:
- Bestätigung von Anti-Korruptionsrichtlinien
- Interessenkonflikt-Erklärungen
- Nachweise zu ethischen Beschaffungsstandards
Position des PSI:
Das PSI unterliegt dem öffentlichen Beschaffungsrecht der Schweiz. Dieses schreibt verbindliche Regeln vor zu:
- Transparenz
- Gleichbehandlung
- Korruptionsprävention
- verantwortungsvollem Umgang mit öffentlichen Mitteln
Das öffentliche Beschaffungswesen wird von der Schweizer Bundesverwaltung als besonders korruptionsanfälliger Bereich eingestuft. Entsprechend unterliegen Bundesinstitutionen gesetzlich verbindlichen Anforderungen in Bezug auf Integrität und den Umgang mit Interessenkonflikten.
Der öffentliche Beschaffungsprozess ist gesetzlich geregelt:
SR 172.056.1 – Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) | Fedlex
SR 172.056.11 – Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) | Fedlex
Beschaffungen, die öffentlich ausgeschrieben werden müssen, werden auf der Plattform SIMAP publiziert:
https://www.simap.ch/de
Der öffentliche Beschaffungsprozess ist hier näher erklärt:
4. Lieferketten, ESG und Nachhaltigkeit
Typische Anfragen:
- Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- ESG- oder Nachhaltigkeitsrichtlinien
- Erklärungen zu Konfliktmineralien oder moderner Sklaverei
Position des PSI:
Das PSI ist eine Forschungseinrichtung und kein kommerzieller Anbieter oder Hersteller. Daher gilt:
- Das PSI betreibt keine kommerziellen Lieferketten
- Das PSI produziert keine marktfähigen Produkte
- In Forschungs- und Nutzungsverträgen wird Produkthaftung ausgeschlossen
Forschungsaktivitäten gelten nur dann als Teil einer Lieferkette, wenn sie unmittelbar für die kommerzielle Produktion oder Dienstleistungserbringung erforderlich sind. Dies ist beim PSI nicht der Fall.
5. Zertifizierungen, Audits und Unternehmensrichtlinien
Typische Anfragen:
- ISO-Zertifizierungen (z. B. ISO 9001, 14001, 27001)
- Risikomanagementsysteme
- externe Auditberichte
Position des PSI:
Das PSI operiert nicht als kommerzielles Unternehmen mit einem einheitlichen Zertifizierungsprofil. Aufsicht und Rechenschaft werden stattdessen sichergestellt durch:
- die Governance des ETH-Bereichs (Aufsicht, interne Revision und Risikomanagement – ETH-Rat)
- strategische Ziele, die vom Bundesrat festgelegt werden
- die Aufsicht durch den ETH-Rat
- Prüf- und Kontrollmechanismen für Bundesinstitutionen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)
Diese öffentlich-rechtlichen Kontrollmechanismen ersetzen privatwirtschaftliche Zertifizierungssysteme, wie sie in kommerziellen Lieferketten üblich sind.
6. Datenschutz, wissenschaftliche Integrität und Ethik
Typische Anfragen:
- Ethikrichtlinien für Forschung
- Datenschutzbestätigungen (Datenschutz)
- Nachweis der rechtmässigen Durchführung von Forschung
Position des PSI:
Die Forschung am PSI unterliegt den schweizerischen rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie – sofern anwendbar – national koordinierten ethischen Standards. Diese verpflichten öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen zur Wahrung der Menschenwürde, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Sicherstellung wissenschaftlicher Integrität.
Nähere Details unter Integrität in der Forschung | Research Integrity | PSI.
Umgang des PSI mit Lieferantenformularen
Lieferantenfragebögen sind kein geeignetes Instrument, um rechtliche oder Compliance-Verpflichtungen auf das PSI anzuwenden.
Wenn solche Fragebögen verwendet werden:
- stellt das PSI grundlegende institutionelle Identifikations- und Zahlungsinformationen zur Verfügung
- werden Fragen zu Compliance, Ethik, ESG, Lieferketten oder Zertifizierungen wie folgt beantwortet:
- nicht anwendbar, oder
- Verweis auf diese Informationsseite
- unterzeichnet, übermittelt oder akzeptiert das PSI keine Verhaltenskodizes oder Compliance-Erklärungen Dritter
Sofern eine Abstimmung mit den internen Compliance-Anforderungen eines Partners erforderlich ist, sollte dies vertraglich geregelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das PSI dem schweizerischen Bundesrecht unterliegt und kein Widerspruch zu den internen Standards des Partners besteht.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen das Technologietransfer-Team gern zur Verfügung: