Corona Schutzkonzept (COVID-19)
Aufhebung der Schutzmassnahmen
Per Freitag, 1. April, hebt der Bundesrat die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auf. Damit erfolgt die Rückkehr zur normalen Lage.
Nach 95 Tagen der ausserordentlichen und 668 Tagen der besonderen Lage hat der Bundesrat am 30. März wie erwartet die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen. Hier die wichtigsten Entscheide:
• Die Isolationspflicht für infizierte Personen wird aufgehoben.
• Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen fällt dahin.
• Die SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert. Der Betrieb kann aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordert. Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrecht erhalten.
Für den verantwortungsvollen Umgang mit den Schutzmassnahmen während der vergangenen zwei Jahre möchten wir Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken. Wir treten nun in eine Phase ein, in der die Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme auch ohne Vorgaben eines Schutzkonzepts wichtig sind.
Das Beachten von Hygienemassnahmen und das Tragen von Schutzmasken sind zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Wir bitten daher weiterhin um einen respektvollen Umgang miteinander und Rücksichtnahme auf Personen, die diese Schutzmassnahmen aufrechterhalten wollen oder müssen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihren Besuch im BZ!
Die Schulleitung
Weiterführende Links:
Informationen des Bundes zu Covid-19: